Erhöhte Waldbrandgefahr
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- Geschrieben von WebMaster
Deshalb bittet das Kreisforstamt die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Denn im Umgang mit Feuer sind einige Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
- Nicht gestattet und besonders gefährlich ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.
Die Forstämter Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim appellieren an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Sollte jemand einen Waldbrand entdecken – bitte umgehend der Feuerwehr melden.
Quelle : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kreisforstamt (http://www.rhein-neckar-kreis.de)